Yvonne Gesing
01.07.2020
In der Kfz-Branche muss die Umsatzsteuer auf Altteile von Altteilen auf Rechnungen und in der Buchführung gesondert aufgeführt werden.
Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung muss diese ebenfalls gesondert an das Finanzamt abgeführt werden.
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