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Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik

Zum 01.01.2022 ändern sich die Rechtsgrundlagen und die Durchführungsverordnung für die Meldung der Daten zur Außenhandelsstatistik an das Statistische Bundesamt (Destatis).

Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

  1. Die Arten des Geschäfts (AdG) wurden überarbeitet. Bisherige AdG werden zum Teil aufgesplittet, zu neuen AdGs zusammengefasst oder entfallen.

  2. Das Ursprungsland wird bei der Ausfuhr zu einer Pflichtangabe.

  3. Ebenso wird die Umsatzsteueridentnummer des Warenempfängers bei der Ausfuhr zum Pflichtfeld. Besitzt der Warenempfänger keine Umsatzsteueridentnummer (z.B. bei Privatpersonen), so müssen spezielle vordefinierte Umsatzsteueridentnummern übergeben werden.

Zu beachten ist hierbei, dass Meldungen für das Jahr 2021 noch nach den bisherigen Regularien erfolgen müssen. Dies gilt vor allem für die Art des Geschäfts.

Hinweis

Mit der Version 7.15 (Stand Februar 2021) wurde die Intrastat-Schnittstelle grundlegend überarbeitet. Die nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden nur noch in dieser neuen Schnittstelle realisiert. Ab dem 01.01.2022 kann die alte Schnittstelle nicht mehr verwendet werden. Wurden bei der alten Schnittstelle Anpassungen realisiert, so müssen diese ggf. überarbeitet werden.

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