Altteilsteuer
In der Kfz-Branche muss die Umsatzsteuer von Altteilen auf Rechnungen und in der Buchführung gesondert aufgeführt werden.
Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung muss diese ebenfalls gesondert an das Finanzamt abgeführt werden.
In der Kfz-Branche muss die Umsatzsteuer von Altteilen auf Rechnungen und in der Buchführung gesondert aufgeführt werden.
Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung muss diese ebenfalls gesondert an das Finanzamt abgeführt werden.