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In der Kfz-Branche muss die Umsatzsteuer von Altteilen auf Rechnungen und in der Buchführung gesondert aufgeführt werden.

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung muss diese ebenfalls gesondert an das Finanzamt abgeführt werden.

Die Altteilsteuer ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen. Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Die auf die Hingabe des Altteiles entfallende Umsatzsteuer ist vom Kfz-Unternehmer auf der Rechnung gesondert aufzuführen, innerhalb der Buchführung gesondert aufzuzeichnen und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Ist der Kunde selber vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, kann er die Altteilsteuer als Vorsteuer geltend machen.

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