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Altteilsteuer

Die auf die Hingabe des Altteiles entfallende Umsatzsteuer ist vom Kfz-Unternehmer auf der Rechnung gesondert aufzuführen, innerhalb der Buchführung gesondert aufzuzeichnen und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.

Ist der Kunde selber vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, kann er die Altteilsteuer als Vorsteuer geltend machen.

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