Der Kopiervorgang erfolgt über die Schaltfläche Kopieren, die unter dem Menüpunkt Datensatz auch in der Mehrwertsteuerpflege zu finden ist.
Der Benutzer kann dabei zwischen 2 Optionen zu kopieren, wählen:
eine komplette Mehrwertsteuerdefinition
oder einen Steuersatz der aktuellen Mehrwertsteuerdefinition
Kopieren einer kompletten Mehrwertsteuerdefinition
Bei der Wahl der ersten Option (Definition) wird die komplette Steuerdefinition kopiert, dabei werden abgelaufene Steuersätze nicht kopiert.
Die neue Definition wird erstmal mit der Nummer 0 und dem Kopie-Vermerk in der Statusleiste angezeigt.
Wurde der ursprünglichen Definition mindestens eine Zolltarifnummer zugeordnet, so können diese beim Kopieren per Auswahlmaske mitgenommen werden:
Hier muss die Zolltarifnummer markiert werden, die zu der neuen Steuerdefinition zugeordnet werden soll. Danach wird die Auswahl mit der Schaltfäche OK bestätigt.
Falls keine der Zolltarifnummer übernommen werden soll, kann diese Auswahl über die Schaltfläche Abbrechen oder die Schaltfläche OKohne markierter Sätze verlassen werden.
Nach der Vergabe einer neuen Nummer kann die neue Definition nun gespeichert werden.
Es wird empfohlen, die Bezeichnung der neuen Mehrwertsteuerdefinition anzupassen, damit die Anzeige z. B. in der Artikelpflege eindeutig ist.
Steuersatz kopieren
Bei der Wahl der zweiten Option (Steuersatz) wird der gewählte Steuersatz innerhalb der aktuellen Steuerdefinition kopiert. Die Gültigkeit des Steuersatzes wird dabei nicht beachtet. Der kopierte Satz wird mit „Kopie N%-Steuersatz“ in der Statusleiste vermerkt.
Nach der gewünschten Anpassungen kann der neue Datensatz gespeichert werden.
Beim Speichern wird geprüft, ob ein exakt gleicher Steuersatz innerhalb der aktuellen Steuerdefinition bereits vorhanden ist und in so einem Fall folgende Meldung ausgegeben:
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Datensatz gespeichert.