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Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Auch Nicht-Unionswaren werden in der Intrahandelsmeldung erfasst, falls es sich bei diesen Waren, um eine zollamtlich bewilligte Lohnveredelung handelt und sie zudem innerhalb der EU grenzüberschreitend bewegt werden. Unter einer Lohnveredelung versteht man die Ver- oder Bearbeitung eines Gegenstandes, wobei eine Dienstleistung im Vordergrund steht. Dabei wird eine Einwirkung auf den Gegenstand gefordert.

Intrastat-Meldungen werden zusammengefasst in der sog. Intrahandelsstatistik. Aus ihr können aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitgestellt werden.

  • Auf der sicheren Seite: Festlegung der Meldepflicht auf Vorgangsebene und Pflege der relevanten Meldedaten zentral oder auf Vorgangsebene
  • Gut vorbereitet: Meldedaten anhand von Adress- und Artikelmerkmalen automatisch vorbelegen
  • Korrekt übermitteln: Anzeigen, Kontrollieren und Exportieren aller zur Meldung anstehenden Vorgänge und Positionen über eine zentrale Bearbeitungsmaske


Für Warenverkehre, die einer Zollanmeldung bedürfen, nutzen Sie das IT-Zollverfahren ATLAS.

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