Für die Nutzung der Angebote müssen auf Belegen im DINA4-Format folgende Maße eingehalten werden:
Von oben und unten muss für alle Seiten ein nicht bedruckbarer Bereich von 7 mm eingehalten werden, um Beschnitte während des Drucks zu vermeiden. Dies wird von der Deutschen Post beim Druck jedoch nicht explizit überprüft.
Von rechts ist auf allen Seiten ein nicht bedruckbarer Bereich von 2,5 mm einzuhalten. Auch hier findet keine Überprüfung statt.
Von links ist auf allen Seiten ein nicht bedruckbarer Bereich von 12 mm einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird geprüft.
Der Adressblock auf der ersten Seite muss für den Erhalt der Sichtbarkeit in einem Kuvertfenster folgende Abstände und Abmessungen besitzen:
45 mm von oben
20 mm von links
85 mm Breite
45 mm Höhe
Innerhalb des Adressblocks gelten folgende Zusatzbeschränkungen:
Der Feldbereich für die Postanschrift des Absenders ist unabhängig von der dort eingesetzten Schrift maximal 8 mm hoch.
Zwischen Absenderadresse und erster Zeile der Empfänger Adresse muss ein insgesamt 13 mm hoher Feldbereich mit einem Abstand von 53 mm vom oberen Seitenrand frei gehalten werden. Hier druckt das -System nachträglich zwei nebeneinander liegende Frankierungsfelder auf den Beleg auf. Die Einhaltung dieser Abmessungen wird nur für die erste Seite kontrolliert.
Für die restlichen Zeilen des Adressblocks bleiben somit 24 mm. Schriftgrößen sind für mehrzeilige Adressangaben geeignet zu wählen, damit dieser Wert nicht überschritten wird.
Inhalte auf der ersten Seite sollten unterhalb der ersten Falzmarke liegen, die einen Abstand von 105 mm vom oberen Seitenrand liegt. Dies soll vermeiden, dass Textinhalte im Kuvertfenster sichtbar werden, die nur für den Empfänger gedacht sind. Eine Prüfung der Einhaltung dieser Empfehlung ist nicht vorgesehen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den Support der Software-Schmiede Vogler & Hauke GmbH per E-Mail support@softwareschmiede.com oder telefonisch unter 07132 - 96 26 20.