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INTRASTAT in der Auftragsbearbeitung

Im Menü „Extras“ steht zur Pflege der Ausfuhrmeldedaten der gleichnamige Menüpunkt zur Verfügung, welcher die Pflegemaske für Ausfuhrmeldungen aufruft.

Änderungen in dieser Maske müssen nur getätigt werden, wenn die automatisch eingepflegten Daten nicht passen.

Die Ausfuhrmeldedaten werden bei jedem neu angelegten Vorgang zunächst automatisch anhand des Landes der Lieferadresse und dessen Erlösart und den in den Firmenparametern hinterlegten Werten für Art des Geschäftes und des Verkehrszweiges belegt.

Die Erlösarten, die für die Intrahandelsmeldungen berücksichtigt werden, sind in der Konfigurationsvariablen INTRAERLZU hinterlegt. Standardmäßig sind das die Erlösarten „EU“ sowie “EG“, wenn die Konfigurationsvariable nicht manuell umgestellt wird.

Bei Änderungen der Hauptanschrift und/oder der Lieferadresse eines Vorgangs wird die Meldepflicht neu ermittelt. Wird hierbei das Merkmal „meldepflichtig“ gesetzt, so erscheint ein entsprechender Hinweis.

Wird das Merkmal für die Meldepflicht durch die neue Lieferadresse nicht verändert oder auf „nicht meldepflichtig“ gesetzt, erfolgt kein weiterer Hinweis mehr.

Bei manuellen Liederadressen (Lieferadressnummer „1“) wird rückgefragt, ob die Hauptanschrift als Ermittlungsbasis verwendet werden soll.
Wird die Frage verneint, erfolgt der Hinweis, dass die Meldepflicht manuell nachzupflegen ist.

Mit Hilfe der Konfigurationsvariablen „AFNOTALK“ kann gesteuert werden, ob die Hinweismeldungen, als auch die Rückfrage, ob bei manueller Lieferadresse als Ermittlungsbasis die Hauptanschrift des Vorgangs verwendet werden soll, erscheinen sollen.

Für die Art des Geschäfts (AdG) gibt es vier Auswahlmöglichkeiten.

Da zum Zeitpunkt der Auftragserfassung nicht immer bekannt ist, ob die Auslieferung vor oder nach dem 01.01.2022 erfolgt, können Sie hier getrennte Werte für das alte und das neue Format hinterlegen. Die AdG für die Ausfuhr ab 2022 wird hierbei automatisch anhand dessen, ob im Vorgang eine Umsatzsteueridentnummer hinterlegt ist oder nicht, mit der AdG für Firmen oder Privatkunden vorbelegt.

Zusätzlich können Sie nun auch getrennte AdG für die Einfuhr und die Ausfuhr hinterlegen. Wenn Sie in der Auftragsbearbeitung eine Gutschrift erstellen, so handelt es sich in diesem Fall um eine Einfuhr auch wenn die Position in der Auftragsbearbeitung erfasst wurde. Theoretisch kann dies auch in einem Auftrag gemischt werden.

Wird auf das Positionsregister gewechselt, steht unter „Extras“ der Menüpunkt „Ausfuhrmeldedaten“ zur Verfügung. Hier gibt es die Möglichkeit für eine einzelne Position nochmals einige Einstellungen unabhängig vom zugehörigen Vorgang zu treffen. Wird an dieser Stelle die Zolltarifnummer geändert, wird diese nur berücksichtigt, wenn die Konfigurationsvariable ATLASPOSZOLL auf YES gestellt wird.

Außerdem kann ein Statistischer Wert für die Position gepflegt werden.

Register Summen

Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 wird die Umsatzsteueridentnummer bei der Ausfuhr zu einem Pflichtfeld. Verwendet wird die im Vorgang auf dem Register Summen hinterlegte Nummer. Ist hier nichts eingetragen und der Auftrag wurde mit Steuer erfasst (z.B. Privatkunden), so wird automatisch die QN999999999999 verwendet. Sollte es sich nicht um eine Privatperson handeln und der Empfänger trotzdem keine Umsatzsteueridentnummer besitzen, so gibt es weitere Sondernummern die vom statistischen Bundesamt akzeptiert werden. In diesem Fall müssen die Nummern jedoch manuell im Vorgang eingetragen werden. Ohne eine Umsatzsteueridentnummer wird der Satz in der Tabelle rot hinterlegt und eine Ausspielung ist nicht möglich.


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